Rechtliche Informationen

Die rechtliche Situation der 24 Stundenpflege

Curmedis vermittelt Pflegekräfte nach 2 rechtlichen Modellen:

1. Entsendung

Die vermittelten Pflegekräfte sind in ihrem Herkunftsland sozial- und krankenversichert, zusätzlich verfügen sie über eine deutsche Krankenversicherung.

Die Pflegekräfte besitzen gültige Ausweispapiere und reisen mit der offiziellen Entsendebescheinigung A1 nach Deutschland. Diese besagt eben, dass die Pflegekraft in ihrem Heimatland kranken – und sozialversichert ist.

Wird eine Pflegekraft krank oder verletzt sich im Haushalt kann sie hier in Deutschland zum Arzt gehen.

Die Pflegekräfte sind bei einer (meist) polnischen Agentur angestellt und werden von dort „entsendet“.

2. Selbständigkeit

Bei dem Modell der Selbständigkeit arbeiten die Betreuungskräfte auf selbständiger Basis, sie haben hier in Deutschland ein Gewerbe angemeldet und versteuern auch in Deutschland ihr Einkommen.

Als selbständige Dienstleister unterliegen sie nicht den Gesetzen des Mindestlohns und können sowohl ihre Arbeitszeit als auch ihre Vergütung selbst bestimmen.

Die selbständige Tätigkeit von Seniorenbetreuungskräften ist absolut legal und wurde bereits durch mehrere richterliche Urteile bestätigt.

Bei beiden Modellen der Beschäftigung kümmert sich Curmedis um die An –und Abreise der Pflegekräfte, sowie um alle behördlichen Anforderungen wie Gewerbeanmeldung, Gewerbehaftpflicht, Wohnsitzanmeldung, sowie Krankenversicherung. Beide Modell sind absolut legal.